Im August 2021 wurde ein Anhörungsverfahren zur Rückforderung von Stabilisierungshilfen in Höhe von 2,14 Mio Euro gegen die Gemeinde Langdorf eingeleitet. Konkret wurden der Gemeinde Langdorf Verstöße gegen Auflagen in den Jahren 2015 bis 2020 vorgeworfen. Wie Langdorfs Bürgermeister Michael Englram nun mitteilt, konnte zumindest eine Rückforderung in Millionen-Höhe abgewendet werden.

Der Freistaat Bayern fordert von der Gemeinde Langdorf eine Summe in Höhe von 333.505 Euro zurück. In der Gemeinderatssitzung am vergangenen Montag hatte Bürgermeister Englram die Entscheidung des Bayerischer Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat dem Gemeinderatsgremium bekannt gegeben. Inhaltlich auseinandersetzen will man sich mit dem Thema auch nochmal in der nächsten Gemeinderatssitzung im März.

Konkret stellte das Finanzministerium den Konsolidierungswillen der Gemeinde Langdorf in Frage, da über Jahre hinweg keine kostendeckenden Gebühren in den Bereichen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Bestattungswesen erhoben wurden. Im Bereich der Grabnutzungsgebühren wurden erst 2020 neue kostendeckende Gebühren festgesetzt, nachdem bereits 2015 im Bescheid zur Gewährung von Stabilisierungshilfen auf die Notwendigkeit der Kostendeckung hingewiesen wurde. Die aufgrund der versäumten Kalkulation entstandenen Mindereinnahmen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 konnte die Gemeinde Langdorf im Jahr 2022 größtenteils durch die gemeindliche Kassenversicherung ausgleichen.

Auch in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung konnten de facto erst 2020 kostendeckende Gebühren festgesetzt werden, wie Bürgermeister Englram mitteilt. Obwohl die Gemeinde Langdorf im März 2017 ein externes Fachbüro mit der Kalkulation der Wasser- und Abwassergebühren beauftragt hatte, konnten zum 01.01.2018 keine kostendeckenden Gebühren in Kraft gesetzt werden. Weil die Kalkulation erst im Sommer 2019 fertiggestellt werden konnte, sollte ein Bevorratungsbeschluss dafür sorgen, dass die Gebühren rückwirkend zum 01.01.2018 gelten. Der entsprechende Beschluss wurde zwar vom Gemeinderatsgremium im Dezember 2017 gefasst, daraufhin aber nicht an der Amtstafel bekannt gemacht, sodass auch für die Jahre 2018 und 2019 keine kostendeckenden Gebühren erhoben wurden. Der Schaden aus dieser gescheiterten rückwirkenden Festsetzung belief sich für die Gemeinde Langdorf auf etwa 274.000 Euro. Hier konnte nun ein Teilbetrag aus der gemeindlichen Kassenversicherung kompensiert werden. Weiterhin führt das Finanzministerium aus, dass das Jahr 2013 samt Kostenunterdeckungen von gar keiner Nachkalkulation umfasst war.

Letztendlich, so wird es auch im Rückzahlungsbescheid des Finanzministeriums benannt, konnte die Gemeinde Langdorf aufgrund der vorgenannten Umstände den Nachweis eines nachhaltigen Konsolidierungswillens als Zugangsvoraussetzung für die Gewährung von Stabilisierungshilfen in den Jahren 2015 - 2020 nicht erbringen.

„Ich bin zum einen froh, dass nach zweieinhalb Jahren nun endlich ein Ergebnis da ist, zum anderen natürlich - auch wenn es sich um eine Teilrückzahlung handelt - alles andere als erfreut.“, so Langdorfs Bürgermeister Michael Englram. „Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der Konsolidierungswille grundsätzlich gegeben war, da die Festsetzung der Gebühren im Grunde ja nur an einem fehlenden Blatt Papier an der Amtstafel gescheitert ist. Ich verhehle auch nicht, dass ich schon sehr unzufrieden bin, wie mit der Gemeinde Langdorf hier in den vergangenen zweieinhalb Jahren umgegangen wurde. Da zweifelt man schon daran, welchen Stellenwert kleine Kommunen bei den letztendlich verantwortlichen Personen in der bayerischen Landespolitik haben.“, ergänzte Englram. Der Bürgermeister verdeutlicht darüber hinaus, dass auch mit der Einbeziehung der örtlichen Abgeordneten und Mandatsträger alles versucht wurde und auch mehrere Termine in München leider nicht dazu führten, dass von der Teilrückzahlung abgesehen werden konnte.

Als Trostpflaster verbleibt für die Gemeinde Langdorf die zweite Nachricht, welche vergangene Woche im Rathaus eingegangen ist. Die Stabilisierungshilfe aus 2021 in Höhe von 550.000 Euro wurde nun auch ausbezahlt, sodass die Rückzahlung von knapp 333.000 Euro im Haushalt 2024 darstellbar ist, ohne geplante Maßnahmen zu streichen.