Da sich zurzeit die Bestelleingänge bei der Bundesdruckerei auf hohem Niveau bewegen, wird dringend empfohlen, dass etwaige erforderliche Neubeantragungen unbedingt rechtzeitig vor Reiseantritt – bestenfalls gleich bei der Reiseplanung – beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Langdorf erfolgen sollen.

Um den Benachrichtigungsweg zur Abholung Ihres Ausweisdokumentes kurz zu halten, wird empfohlen, bei der Beantragung eine E-Mail-Adresse zur Benachrichtigung anzugeben.

Für Kinder wird seit dem 01.01.2024 für Reisen in EU-Länder ein Personalausweis benötigt, für Reisen in Nicht-EU-Länder ein Reisepass.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens, das am 12.10.2023 veröffentlicht wurde, wurde der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig vom Alter – weiterhin mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument in der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich einen der vordersten Plätze ein.

Antworten zu folgenden Fragen finden sich in der FAQ-Rubrik des Internetauftritts des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI):

  • Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit ausstellen lassen?
  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?
  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

Link: www.bmi.bund.de