Ab dem 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Der Bundestag hat beschlossen, dass Kinder nun, genau wie Erwachsene, einen normalen Reisepass mit Chip benötigen, um außerhalb der EU zu reisen. 

Was bedeutet das für Familien?
Bereits ab der Geburt benötigen Kinder ein eigenes Reisedokument für Auslandsreisen. Innerhalb der EU reicht ein Personalausweis, während für Reisen außerhalb der EU ein Reisepass notwendig ist.
Kinderreisepässe können noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt werden, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellten Kinderreisepässe werden bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit anerkannt. 

Wichtiges zur Beantragung
Reisepässe und Personalausweise für Kinder unter 24 Jahren sind maximal 6 Jahre gültig. Passanträge müssen stets persönlich gestellt werden. Das Kind muss also bei der Beantragung mit dabei sein. Für die Beantragung werden unter anderem benötigt: ein aktuelles biometrisches Lichtbild, die Geburtsurkunde im Original, beide Elternteile oder eine Vollmacht eines Sorgeberechtigten einschließlich deren Ausweisdokuments.

Bei der Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises für Kinder ab sechs Jahren werden Fingerabdrücke erfasst, die ausschließlich im Chip des Ausweisdokuments gespeichert werden. 
Es empfiehlt sich, mindestens 4 Wochen vor Reisebeginn das neue Ausweisdokument für Kinder im Einwohnermeldeamt zu beantragen.

Wichtiger Hinweis: Identitätsänderungen bei Kindern
Es ist wichtig zu beachten, dass sich das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. In solchen Fällen sollte frühzeitig vor Reiseantritt ein neues Ausweisdokument beantragt werden.

Wie viel kostet der Reisepass bzw. Personalausweis?
Wer bei Antragstellung unter 24 Jahre alt ist, zahlt zurzeit 37,50 Euro für einen Reisepass und 22,80 Euro für einen Personalausweis.

Warum diese Änderung?
Die kürzere Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen resultiert aus internationalen Standards für Ausweisdokumente ohne Chip. Im Vergleich zu den mehrjährig gültigen Reisepässen für Erwachsene, die mit umfangreichen Sicherheitsmerkmalen und einem Chip ausgestattet sind, bieten Kinderreisepässe weniger Schutz. Dies führt dazu, dass einige Länder weltweit und sogar innerhalb der EU diese Pässe nicht mehr als gültiges Ausweisdokument akzeptieren.

Der Gesetzgeber hat daher am 12. Oktober 2023 beschlossen, den Kinderreisepass abzuschaffen, um den Aufwand für Eltern und Verwaltung bei regelmäßigen Neuanträgen zu vermeiden und gleichzeitig die Sicherheit der Ausweisdokumente für Kinder verbessern.

Welches Reisedokument benötige ich für mein Kind?
Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis, während für Reiseziele außerhalb der EU in der Regel ein Reisepass erforderlich ist.
Um sicherzustellen, dass das gewählte Reiseziel einen Kinderreisepass oder eine verlängerte/aktualisierte Version akzeptiert, ist ein Blick auf die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise) zu empfehlen.